Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Dienstleistungen von ISK®

1. Teilnahmeberechtigung

Falls für die Teilnahme an einem Seminar konkrete Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von den Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Veranstaltung erfüllt werden. Besondere Zulassungsvoraussetzungen sind in den Seminarangeboten besonders ausgewiesen.

2. Begrenzte Teilnehmerzahl

Sofern für die Vorträge, Seminare und Workshops vorher keine Einzelabsprachen getroffen werden, ist die Zahl auf 12 aktive TeilnehmerInnen begrenzt.

3. Anmeldung und Buchung

Die Anmeldung zu den einzelnen Vorträgen, Seminaren, Workshops, Trainings und Coaching-Terminen sowie die Buchung aller Beratungsmaßnahmen erfolgt per Post oder Fax, aufgrund eines Vertrages gem. § 611 BGB oder telefonisch. Die Geschäftsbedingungen gelten dann als ausdrücklich anerkannt. Die verbindliche Anmeldung gilt als angenommen, wenn innerhalb von 7 Tagen kein Widerspruch von ISK® erfolgt.

4. Gebühren und Honorare

Für alle Dienstleistungen von ISK® werden Gebühren erhoben und sind Honorare sowie Reisekosten fällig. Deren Höhe ist den jeweiligen Angeboten zu entnehmen und wird verbindlich vereinbart. Zusätzlich wird der Mehrwertsteuersatz in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Nach der von ISK® erbrachten Leistung dürfen die verbindlich vereinbarten Gebühren oder Honorare vom Auftraggeber nachträglich nicht reduziert werden.

5. Durchführung, Haftungsausschluss und Rücktritt

Bei jeder Vortrags-, Seminar-, Trainings-, Coaching- und Beratungsleistung, die von ISK® erbracht wird, handelt es sich um eine reine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Danach wird dem Geschäftspartner die definierte Leistung geschuldet, nicht aber ein bestimmter Erfolg dieser Maßnahme oder Beratung zugesichert. Alle außergewöhnlichen Ereignisse, die ISK® nicht selbst zu vertreten hat, also z.B. Naturkatastrophen, Störungen des Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehrs, Störungen in der Rohstoff- oder Energieversorgung sowie sonstige Fälle höherer Gewalt und hoheitliche Maßnahmen, befreien ISK® für die gesamte Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Erfüllung der Vertragsleistung. Weiterhin ist ISK® berechtigt, vereinbarte Vorträge und Seminare abzusagen, wenn sich nicht mindestens 6 TeilnehmerInnen 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin verbindlich angemeldet haben. Sollten sich sonstige für die Durchführung eines Seminars, Trainings oder einer Beratung wesentliche Umstände (z.B. Erkrankung des Dozenten, Trainers, Beraters) kurzfristig ergeben, kann dieser Termin von ISK® abgesagt und verschoben werden.

6. Stornierung

Im Falle einer Abmeldung durch TeilnehmerInnen oder AuftraggeberInnen bis zu 15 Tage vor Durchführung einer Veranstaltung erhebt ISK® keine Kosten. Erfolgt eine solche Abmeldung bis zu 10 Tage vor Durchführung der gebuchten Veranstaltung, sind 50% der Kosten durch die TeilnehmerInnen oder AuftraggeberInnen zu tragen. Danach sind die vollen Teilnahmegebühren oder Referentenhonorare an ISK® zu zahlen.